Bausparkassen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge: Selbst genutztes Wohneigentum ist fester Bestandteil
Der lange geforderte Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge liegt vor. Die Bausparkassenverbände begrüßen, dass die geplanten Reformen auch der Eigenheimrente zugutekommen.
Berlin – Der heute veröffentlichte Entwurf für ein Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge enthält viele lange geforderte Vereinfachungen, zum Beispiel eine beitragsproportionale Zulagenförderung, die insbesondere Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Haushalten mit Kindern zugutekommt. Dies gilt auch für die Eigenheimrente und erleichtert so die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Die selbst genutzte Immobilie bleibt eine wichtige Säule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.



