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Infodienst Recht und Steuern

Alles oder nichts


Ein Vermieter sollte bei der Begründung einer Eigenbedarfskündigung ehrlich sein - oder lieber ganz schweigen

Die Eigenbedarfskündigung verschafft einem Wohnungs- oder Hauseigentümer die Möglichkeit, ein vermietetes Objekt im Bedarfsfalle schnellstmöglich wieder selbst beziehen zu können. Wer aber im Kündigungsschreiben an den Mieter lügt, der riskiert nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern eine Niederlage vor dem Kadi. So erging es zumindest einem Eigentümer vor dem Landgericht München.

02.02.2003LBS Recht & Steuern
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